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AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN |
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Außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, welche außergewöhnlich sind,
zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des
Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen. Typische Beispiele sind:
Grundsätzlich unterliegen außergewöhnliche Belastungen einem einkommensabhängigen Selbstbehalt; bestimmte außergewöhnliche Belastungen können jedoch ohne Berücksichtigung des Selbstbehalts abgezogen werden. Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt Die außergewöhnlichen Belastungen ohne Selbstbehalt sind im Gesetzestext aufgezählt:
Gewöhnliche Krankheitskosten (bspw. Zahnarzthonorare, Krankenhauskosten etc.) sind nur unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes abzuziehen. Teilen Sie daher bitte Ihre außergewöhnlichen Belastungen aufgrund der obigen Erläuterungen auf die beiden Felder auf! |